Liquidation einer Gesellschaft
Im Gegensatz zur Löschung einer Einzelfirma, ist die Auflösung und Löschung einer Gesellschaft ein streng formal-rechtlicher Vorgang der im Obligationenrecht für die Aktiengesellschaft unter Art. 736–751 OR geregelt ist. Diese Bestimmungen sind auch für die GmbH, die Genossenschaft und die Stiftung massgebend.
Im Gegensatz zur Löschung einer Einzelfirma, ist die Auflösung und Löschung einer Gesellschaft ein streng formal-rechtlicher Vorgang der im Obligationenrecht für die Aktiengesellschaft unter Art. 736–751 OR geregelt ist. Diese Bestimmungen sind auch für die GmbH, die Genossenschaft und die Stiftung massgebend.
Markus Jungo
Partner | Office Manager Fribourg
Swiss Certified Accountant | Degree in Business Administration (lic. rer. pol.)
T +41 26 347 28 88
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