Herausforderung Unternehmertum
publiziert Oktober 2026
Über 36'000 rechtliche Pflichten muss ein Unternehmen einhalten – Tendenz steigend. Hier den Überblick zu bewahren und stets die richtigen Entscheidungen zu treffen, scheint ein Ding der Unmöglichkeit zu sein - jedenfalls keine einfache Sache.
Von der Idee zur Gründung
Alles beginnt mit einer Idee. Gepaart mit einer gesunden Portion Euphorie, unbändigem Willen, Hartnäckigkeit und Mut bietet sich die Möglichkeit, aus dieser Idee Kapital zu schlagen. Bald einmal steht man vor der Entscheidung ein Unternehmen zu gründen. Was verlockend klingt, ist der Start eines langen Weges mit vielen Unbekannten. Es bieten sich viele Möglichkeiten mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen. Beispielsweise stellt sich die Frage, ob eine Aktiengesellschaft zu Beginn nicht vielleicht eine Nummer zu gross und zu professionell ist. Was aber, wenn die Idee im Markt Anklang findet und das Unternehmen wächst? Gerade in der Welt der Start-ups gilt das Motto «think big» und weshalb nicht gleich mit der Gründung einer Aktiengesellschaft beginnen, statt später eine Einzelgesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln.
Das liebe Geld
Zur Entwicklung einer Idee bis zum Produkt oder Dienstleistung besteht oft ein hoher Finanzierungsbedarf. Diesen zu decken, ist eine der grössten Herausforderungen von Gründer*Innen. In den ersten Jahren können oftmals noch keine Gewinne erzielt werden und damit schweben die gesetzlichen Vorschriften zum Kapitalverlust und zur Überschuldung wie ein Damoklesschwert über einem. Hier liegt in der Schweiz die Krux. Die Vorschriften, ob ein Unternehmen weitergeführt werden kann, hängt vom Eigenkapital ab, die Liquidität ist aber oft die grössere Herausforderung. Die Optionen zur Aufgleisung einer Finanzierung sind vielfältig und die Frage der Finanzierungsform soll wohl überlegt sein. Erst stellt sich die Frage nach Fremd- oder Eigenkapital. Das Fremdkapital muss verzinst werden und wird irgendwann zur Rückzahlung fällig. Eine beliebte Option bei Start-ups sind Wandeldarlehen, die ab einem gewissen Zeitpunkt in Eigenkapital umgewandelt werden, um damit das Eigenkapital zu stärken. Eine Alternative können Darlehen mit Rangrücktritten sein, welche nach Schweizer Recht bei einer Überschuldung den Gang zum Richter vermeiden lassen, da sie wie Eigenkapital behandelt werden.
Anteile abgeben, bedeutet nicht mehr allein zu sein
Die Möglichkeit Darlehen in Eigenkapital zu wandeln oder das Kapital durch Beteiligung Dritter zu erhöhen, bedeutet auch, dass die eigene Idee plötzlich geteilt werden muss. Der Entscheid andere durch Anteile partizipieren zu lassen, ist daher auch ein emotionaler. Das gilt aber nicht nur für die Chancen, sondern auch für die Risiken. Oft braucht es einen starken Partner an der Seite. Doch hält die Partnerschaft auch langfristig und haben alle dieselben Interessen? Ein Aktionärbindungsvertrag stellt dabei eine sinnvolle Möglichkeit dar, die Interessen langfristig aneinander anzugleichen und damit Leitplanken zu setzen.
Entscheidungen im Schleier der Unwissenheit
Dies sind nur einige wenige von vielen Fragestellungen, die auf Gründer*Innen zukommen. Es dreht sich also bei Weitem nicht mehr alles nur um die ursprüngliche Idee. Viele Regeln sind einzuhalten und ebenso viele Entscheidungen sind zu treffen, dabei womöglich auch einige unter dem Schleier der Unwissenheit. Genau das ist Teil des Unternehmertums und es braucht ein gutes Gespür für die richtigen Entscheidungen und die richtigen Personen an der Seite, die mit Rat und Tat zur Seite stehen, damit aus einer Idee einen Erfolg wird.
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